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| Annette Bültmann Fundstücke Vor einigen Wochen war im Spiegel ein Artikel zu lesen, in dem es um vermutlich illegal aus Italien ausgeführte Kunstgegenstände ging. Die langjährige Einkäuferin für das Getty Museum in Los Angeles und ein amerikanischer Kunsthändler sollen in Rom vor Gericht gestellt werden wegen des Handels mit antiken Skulpturen und Gefäßen, die von illegalen Grabungsstellen stammen sollen, hauptsächlich aus Italien, und einige Stücke aus Griechenland. Auch bei anderen Museen hat sich die italienische Staatsanwaltschaft bereits gemeldet, ein italienischer Kunsthändler wurde bereits verurteilt und ist in Berufung gegangen. Dort wurde auch verwiesen auf Veröffentlichungen in der "Los Angeles Times", der Dokumente und Fotos aus dem Getty Museum zugespielt wurden. Auf den Websites der L.A. Times kann man nun auch lesen, dass der Prozess gegen Marion True, die ehemalige Einkäuferin de Getty Museums, und den ebenfalls angeklagten Kunsthändler Robert E. Hecht Jr. inzwischen stattfindet. Unter anderem geht es zur Zeit, im Dezember 2005, bei den Prozessterminen um Schriftstücke, mit denen die italienischen Ankläger beweisen wollen, dass Marion True von der Herkunft der geschmuggelten Kunstgegenstände gewusst hat. Die Angeklagten haben sich beide durch ihre Anwälte für nicht schuldig erklärt. Trues Anwalt sagte, dass sie ahnungslos gewesen wäre, was die verdächtige Herkunft der Objekte anging, die sie in gutem Glauben gekauft habe. Ob soviel gutgläubige Ahnungslosigkeit möglich ist? Durch Plünderungen in den Räumen des Nationalmuseums in Bagdad ist während weniger Tage im April 2003 eine große Anzahl von Antiquitäten verloren gegangen, von denen einige inzwischen dem Museum zurückgegeben wurden, andere waren zeitweise von Museumsmitarbeitern mitgenommen oder in unterirdischen Depots untergebracht worden. Viele konnten aber nicht aus dem Museum transportiert werden oder warteten noch auf den Abtransport, als die Museumsmitarbeiter fliehen mussten. Besonders die noch in Lagerräumen des Museums gelagerten Objekte aus noch nicht katalogisierten Ausgrabungen waren betroffen. Auch in anderen Museen und Bibliotheken in Bagdad wurden viele alte Kunstschätze und Bücher zerstört oder geplündert. Im Irak gibt es außergewöhnlich viele bekannte und unbekanntere historische Stätten, Orte, mit denen die Ursprünge der sesshaften menschlichen Kultur in Verbindung gebracht werden. Einige bekannte Orte mit sehr alten Siedlungen sind zum Beispiel: Nördlich von Bagdad -Ninive, prähistorische Siedlungsschichten seit dem 5. Jahrtausend v.Chr. und später assyrisch, in der Nähe der heutigen Stadt Mosul -Nimrud, zweite Haupststadt von Assyrien seit 12. Jahrhundert v.Chr., 30 km südöstlich von Mosul -Hatra, Wüstenstadt aus parthischer Zeit, 80 km südlich von Mosul, seit dem 3. Jahrhundert v.Chr., Karawanenstadt und Kultzentrum für mehrere babylonische und altarabische Gottheiten -Assur, Hauptstadt der Assyrer seit dem 2.Jahrtausend v.Chr. -Agargouf, sumerisch- babylonisch, seit dem 15. Jahrhundert v. Chr., etwa 30 km nordwestlich von Bagdad Südlich von Bagdad -Ur, Spätjungsteinzeit(Obed-Kultur) und sumerisch, seit dem 3. Jahrtausend v.Chr. -Eridu, Kultort des Schöpfergottes Enki im 3. und 2. Jahrtausend v.Chr. -Uruk, sumerisch, seit dem 4.Jahrtausend v.Chr. -Sippar, babylonisch, Kultzentrum des babylonischen Sonenngottes, ca. 35 km südwestlich v.Bagdad -Babylon, ca. 90 km südlich von Bagdad, Zentrum Babyloniens, seit dem 2.Jahrtausend v.Chr. bis zur Zeit Alexanders des Grossen -Lagasch, sumerisch, in Süd-Mesopotamien, seit dem 4. Jahrtausend v. Chr. An diesen und anderen Ausgrabungsorten werden außer den Überresten von Tempeln und Häusern auch viele kleine Objekte wie Tontafeln mit Keilschrift gefunden, die wegen ihrer leichten Transportierbarkeit besonders begehrt sein sollen für den illegalen Handel. Der Irak soll vor den Kriegen einen großen archäologischen Etat und viele in diesem Bereich Beschäftigte gehabt haben, und der Privatbesitz archäologischer Objekte war verboten, so wie auch die Ausfuhr. In der Zeit des Krieges entstand ein Vakuum betreffend den Schutz und die Ausfuhr der Antiquitäten, und es gab Bestrebungen z.B. einer amerikanischen Gruppe von Kunsthändlern und Anwälten, die sich "American Council on Cultural Policy" nennt, den Antiquitäten-Export zu legalisieren. Bis wann war das vor dem Krieg bestehende Ausfuhrverbot gültig? Gibt es nun eine neue, entsprechende Gesetzgebung, oder Übergangsregelungen zum Kulturgüterschutz? Keilschrifttafeln aus Mesopotamien, oder Fragmente davon, werden zur Zeit auch in Shops im Internet angeboten, wo man diese jahrtausendealten Kulturzeugnisse erwerben kann zum Preis von ab 25 Euro für ein Fragment bis zu mehrere Hundert Euro für eine besser erhaltene Keilschrifttafel. Sie sollen legal ausgeführt und verzollt worden sein. Es gibt ein weltweites Unesco-Abkommen von 1970 zu Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, in dem es um Verbote unrechtmäßiger Ausfuhr und Rückführungsverpflichtungen geht. Dieses ist seither in ca. 100 Staaten weltweit ratifiziert worden, darunter Italien, Griechenland und Spanien, den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz; in Deutschland bisher nicht. Zur Zeit ist ein Gesetzentwurf in Arbeit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||